2,60 % Gehaltsversicherung - wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird bekommten polnische Angestellte 2 Monate weiter ihr volles Gehalt
sowie natürlich das Nettoeikommen der Mitarbeiterin und ein dann noch zu versteuernder Überschuß für das polnische Unternehmen.
sowie 22% Umsatzsteuer auf die Gesamtsumme.
Das bedeutet, sie sind bei der Beauftragung lediglich ein Auftraggeber, kein Arbeitgeber.
Arbeitgeber ist das polnische Unternehmen, welches eigenverantwortlich die erforderlichen bürokratischen Abrechungen und auch die Abgabenentrichtung erledigt.
Weitere Kosten
Kost und Logis sind für die Mitarbeiterin frei
Arbeitnehmerseits:
9,76 % Rentenversicherung
6,50 % Frührentenabgabe - sollte man nach Krankheit Frührentner werden
2,45 % Krankengeldabgabe - 30 Tage Krankengeld - 100% des Gehaltes
19,00 % Einkommenssteuer
8,50 % Krankenversicherung
Kosten
Folgende Kosten entstehen bei der Beauftragung:
Betreuungshonorar 850 EUR brutto einmalig
Diese Kosten entstehen zu Beginn einmalig und sind gültig für die gesamte Vertragslaufzeit, auch bei Wechsel einer Kraft.
Enthalten ist die Betreuung bei Problemen, Vertragsanpassungen, Abklärungen mit unserem polnischen Partner und Organisation für bis zu 12 Monate.
Die Fälligkeit tritt erst bei Vertragsabschluß ein, vor Vertragsabschluß ist jede Serviceleistung unsererseits für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.
Bei Weiterführung oder Verlängerung eines Vertrages über 12 Monate hinaus wird der Betrag jeweils erneut fällig, zumal
spätestens nach Ablauf eines Jahres eine Mitarbeiterin aus rechtlichen Gründen zwingend durch eine andere Pflegeperson abzulösen ist.
Leistungskosten
zwischen 1400 und 1700 EUR brutto monatlich
Diese Kosten werden monatlich auf Rechnung fällig und beinhalten die Arbeit der Mitarbeiterin vor Ort,
enthalten sind zudem alle Abzüge wie Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben.
Diese Abgaben bestehen bei nicht selbstständiger Arbeit nach polnischen Recht aus:
Arbeitnehmerseits:
9,76 % Rentenversicherung
6,50 % Frührentenabgabe - sollte man nach Krankheit Frührentner werden
2,45 % Krankengeldabgabe - 30 Tage Krankengeld - 100% des Gehaltes
19,00 % Einkommenssteuer
8,50 % Krankenversicherung
Arbeitgeberseits:
9,76 % Rentenversicherung
6,50 % Frührentenabgabe - sollte ein Mitarbeiter nach Krankheit Frührentner werden